Innovationsgutschein C: Förderung für Kultur und Kreative in Baden-Württemberg

Innovationsgutschein CÜber das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg können sich „Kleinstunternehmen und Freiberuflern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft mit dem Innovationsgutschein C den Marktzugang mit neuen Produkten und Dienstleistungen erleichtern und in der Folge die Unternehmensentwicklung positiv beeinflussen.“

Die Förderhöhe beträgt maximal 5.000 Euro und deckt bis maximal 50% der Ausgaben.

Dumke Business berät und unterstützt bei der Prüfung und Beantragung des Gutscheins.

Vorteile bei der Beauftragung von Dumke Business für den Innovationsgutschein

  • komplizierte Prüfung und Beantragung nicht selbst machen müssen
  • weiterhin auf eigene Stärken konzentrieren und ausüben können
  • zusätzliche Arbeit für Innovationsgutschein abgeben

Zum Beispiel können sich

  • Autoren Werbe-Material für Off- und Online-Marketing erstellen lassen (Druck, Video, Flyer, Plakate, Webseite etc.)
  • Kultur-Vereine einen neuen Internetauftritt erstellen oder ihren aktuellen optimieren lassen
  • Entwickler den Schutz ihrer Entwicklungen fördern lassen

Der Innovationsgutschein C eignet sich für Unternehmen aus folgenden Branchen

  • Architektur
  • Buchmarkt
  • Designdienstleistungen
  • Filmwirtschaft
  • Kunstmarkt
  • Markt für darstellende Künste
  • Musikwirtschaft
  • Pressemarkt
  • Rundfunkwirtschaft
  • Software-/Games-Industrie
  • Werbemarkt

Gefördert werden

  • Messeauftritte auf Fach- oder Verbrauchermessen im In- oder Ausland, auf der das innovative Produkt oder die Dienstleistung präsentiert wird: Standflächen- und Standbaukosten (kein Individualbau,nur AUMA-Messen oder andere einschlägige bestehende Messen auf Antrag); Standnebenkosten: AUMA-Gebühren, Versorgung, Entsorgung; keine Telekommunikationskosten
  • Produktbezogener Internetvertrieb: Kosten externer Medienagenturen
  • Erstellung von produktbezogenem Werbe- und Dokumentationsmaterial (Produktlogos, Kataloge, Bedienungsanleitungen); Kosten externer Medienagenturen; Druckkosten; Produktionskosten von Videos, Spots
  •  Honorare und Gebühren für den Schutz von Marken und Geschmacksmustern; Honorare von Patentanwälten für Beratung, Recherchen und Anmeldung; Honorare für die Erstellung von Graphik- und Bildmaterial für die Geschmacksmuster- und/oder Markenanmeldung,Gebühren des DPMA oder HABM (EU)
  • Teilnahmegebühren für Wettbewerbe im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft

Für

  • eine Prüfung der Förderberechtigung für das eigene Vorhaben
  • oder genaue Informationen über den Ablauf bzw. die Beantragung des Gutscheins 
  • oder Informationen über weitere Innovationsgutscheine und Fördermöglichkeiten

bitte direkt kontaktieren.

Ich bin an neuen Ideen und Partnern interessiert und freue mich über neue Projekte.