Muster Behandlungsvertrag Physiotherapie

In diesem Beitrag erhalten Sie kostenlos einen vollständig ausformulierten Muster-Behandlungsvertrag für Ihre Physiotherapie-Praxis, den Sie direkt kopieren und an Ihre Praxisdaten anpassen können.

Außerdem zeigen wir Schritt für Schritt, wie Sie die Vorlage mit wenig Aufwand praxistauglich einsetzen, typische Formfehler vermeiden und Behandlungsvertrag, Honorarvereinbarung und Ausfallhonorar zu einem rechtssicheren System nach BGB- und § 615-BGB-Vorgaben verbinden.

Dieses Behandlungsvertrag Muster ist als praktisches Beispiel für Physiotherapie Praxen gedacht, das Sie schnell verstehen und anpassen können. Es erfüllt die gängigen BGB-Anforderungen (§§ 630a-h), ist aber keine Rechtsberatung und keine fertige 1:1-Lösung.

✅ So nutzen Sie es richtig:

  1. Kopieren → Anpassen an Ihre Preise/Termine
  2. Professionelle Prüfung durch Experten, Anwalt oder Berufsverband
  3. Optimal: Lassen Sie Dumke Biz Ihre Verträge individuell anpassen

Wir unterstützen Sie gerne bei der rechtssicheren Umsetzung!

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💡 Mehr Details zu rechtssicherer, effizienter & digitaler Umsetzung finden Sie in unserem umfassenden Guide: → Honorarvereinbarung Physiotherapie: Alles zu Recht, Digitalisierung & Praxis-Tipps

Haftung für die Vorlage ausgeschlossen – wie bei allen Mustern.

Diese Vorlage ist ein Ausgangspunkt – kein fertiges System.

Wie Sie sie sinnvoll für Ihre Praxis anpassen, klären wir gerne gemeinsam in einem kurzen Gespräch.

Jetzt Kontakt aufnehmen →
Behandlungsvertrag Physiotherapie – Muster
Praxis für Physiotherapie Musterpraxis
Musterstraße 1 · 12345 Musterstadt
Telefon: 01234 / 56789
E-Mail: info@musterpraxis.de
USt-ID: DE123456789
Behandlungs-
vertrag
1 Vertragsparteien
Praxis:
[Ihr Praxisname]
[Adresse]
[Telefonnummer] [E-Mail-Adresse]
USt-ID: [Ihre USt-ID]
Patient/in:
Name:
Geburtsdatum:
Adresse:
Telefon:
E-Mail:
Datum:
2 Ärztliche Verordnung / Behandlungsgrundlage

Diagnose:

Ärztliche Verordnung:
Krankengymnastik Massage Lymphdrainage Sonstiges:

Anzahl der Einheiten: je Minuten

Verordnung vom: [Arztpraxis: ]

oder
Selbstzahlerleistung ohne ärztliche Verordnung (Wellness/Prävention)

3 Einwilligung und Aufklärung

Ich bestätige, dass ich/mir folgende Aufklärung erteilt wurde:

a) Therapeutische Aufklärung (§ 630d, 630e BGB)
  • Art und Umfang der geplanten Behandlung:
  • Notwendigkeit der Behandlung gemäß ärztlicher Verordnung
  • Erwartete Therapieziele und Erfolgsaussichten
  • Mögliche Risiken (Muskelkater, vorübergehende Verschlimmerung)
  • Wichtigkeit der aktiven Mitarbeit (Eigenübungen, Termin-Treue)
b) Wirtschaftliche Aufklärung (§ 630c Abs. 3 BGB)
Für gesetzlich Versicherte (GKV, BG, UVT):
  • Zuzahlung: 10 € pauschal + 10% der Therapiekosten pro Verordnung
  • Zahlung ab erster Behandlung in bar oder per EC-/Kreditkarte
  • Zusatzleistungen über Verordnung hinaus als Selbstzahlerleistung
Für Privatversicherte/Selbstzahler:
  • siehe beiliegende Honorarvereinbarung oder aushängende Preisliste
  • Zahlung direkt nach Behandlung gemäß § 614 BGB
4 Terminregeln und Ausfallgebühren (§ 615 BGB)
Die Praxis ist als Bestellpraxis organisiert.
Jeder Termin wird exklusiv für Sie reserviert.
  • Termine pünktlich einhalten oder mindestens 24 Stunden vorher absagen
  • Bei späterer Absage oder Nichterscheinen: Ausfallgebühr = vereinbarte Behandlungskosten
  • Ausfallgebühr entfällt, wenn der Termin neu vergeben werden konnte
  • Bei Praxis-Verspätungen/Absagen erhalten Sie einen Ersatztermin
Ihr gesetzliches Recht (§ 309 Nr. 5b BGB): Sie haben das Recht nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
5 Regeln der Zusammenarbeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich:

Praxis/Leistungserbringerin:
  • Behandlung nach anerkannten fachlichen Standards
  • Laufende Aufklärung über Therapieablauf und -ziele
  • Lückenlose Dokumentation in der Patientenakte (10 Jahre Aufbewahrung)
Patient/in:
  • Mitwirkung an Therapieerfolg (Eigenübungen, Termin-Treue)
  • Mitteilung gesundheitlicher Veränderungen
  • Pünktliche und vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung
6 Zahlungsbedingungen
  • Gesetzlich Versicherte: Zuzahlung nach Behandlung
  • Privatversicherte/Selbstzahler: Vollbetrag nach Behandlung
  • Mahnverfahren bei Zahlungsverzug gemäß gesetzlichen Vorgaben
  • Keine Haftung der Praxis für Erstattung durch Versicherungen
7 Geltungsdauer und Kündigung
  • Gültig für alle Erst- und Folgeverordnungen/Behandlungen
  • Kündigung jederzeit möglich durch Patient/in (mündlich)
  • Praxis kann bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen kündigen
  • Änderungen nur schriftlich wirksam
8 Datenschutzhinweis

Ihre Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet und 10 Jahre in der Patientenakte aufbewahrt.
Separate Datenschutzerklärung und Schweigepflichtsentbindung wurden unterzeichnet.

9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen.

Ich habe die Aufklärung verstanden, stimme den Regelungen zu und willige in die Behandlung ein.

Ort, Datum
Unterschrift Patient/in
Unterschrift Praxis/Vertreter/in
Praxisstempel
Zusatzblatt: Honorarvereinbarung (für Privatpatienten/Selbstzahler)
Honorarvereinbarung für Selbstzahlerleistungen
Leistung Dauer Preis pro Einheit
Krankengymnastik 20 Min 35,00 €
Krankengymnastik 30 Min 45,00 €
Massage 20 Min 38,00 €
Lymphdrainage 45 Min 65,00 €

Zahlungsmodalitäten: Nach jeder Behandlung bar oder Kartenzahlung

Gültig bis: [Datum] – danach neue Vereinbarung erforderlich

Unterschrift Patient/in
Unterschrift Praxis
💬

Vorlage als Start – wie weiter?

Wie Sie diese Vorlage sinnvoll auf Ihre Praxis anpassen, welche Schritte dabei wichtig sind und was dabei zu beachten ist – das besprechen wir gerne gemeinsam mit Ihnen.

Jetzt Gespräch anfragen Kostenlos und unverbindlich

Anleitung für Physiotherapiepraxen, wie sie einen schriftlichen Behandlungsvertrag mit Honorar- und Ausfallregelung einmalig einrichten und danach jede neue Vertragsabsprache in ein bis zwei Minuten pro Patient dokumentiert festhalten können.

So bleiben alle Preise, Regeln und Rechtstexte einheitlich hinterlegt, Rückfragen im Team nehmen ab und das Risiko teurer Formfehler durch fehlende Pflichtangaben oder Ausfallklauseln wird deutlich reduziert.

Dauer für Einrichtung der Vorlage ca. 15 Minuten

Schritt 1 – Vorlage vorbereiten

Behandlungsvertrags-Vorlage öffnen und einmalig mit Praxisdaten, Kontaktdaten, Bankverbindung, Logos sowie aktuellem Verweis auf Honorarvereinbarung / Preisliste und Ausfallrechnungs-Vorlage ergänzen.

Schritt 2 – Regeln an Praxis anpassen

Termin- und Ausfallregeln (Bestellpraxis, Absagefrist, Höhe und Grundlage Ausfallhonorar, Hinweis auf geringeren Schaden) exakt an deine realen Prozesse und Zeitfenster anpassen und mit § 615 BGB verknüpfen.

Schritt 3 – Patient vorab aufklären

Vor der Unterschrift mündlich über Therapieinhalt, Risiken, Dauer, wirtschaftliche Punkte (Zuzahlung, Privat-/Selbstzahlerpreise, Ausfallhonorar, Nicht-Erstattung durch Kassen) sowie Alternativen informieren und Fragen klären.

Schritt 4 – Vertrag ausfüllen und unterschreiben

Alle Pflichtfelder (Praxisdaten, Patientendaten, Verordnung/Selbstzahler, Leistungsumfang, Einverständnisse, Termin-/Ausfallregeln, Datenschutz) ausfüllen, Unterschrift Patient/in und Praxis einholen; Geltungsdauer (alle Erst- und Folgeverordnungen) klar im Text geregelt lassen.

Schritt 5 – Ablage, Verknüpfung, Teambriefing

Vertrag in der Patientenakte (digital/Papier) ablegen, in der Praxissoftware mit Patient, Honorarvereinbarung und Ausfallrechnung verknüpfen und das Team zu Anwendung, Dokumentation (Bestellpraxis, Neuvergabeversuch) und Kommunikation der Regeln einweisen.

Versorgung:

  • Behandlungsvertrags-Vorlage der Praxis
  • Aktuelle Honorarvereinbarung/Preisliste
  • Ausfallrechnungs-Vorlage / Muster-Ausfallrechnung.

Werkzeuge:

  • Praxisverwaltungs- oder Abrechnungssoftware
  • Textverarbeitungsprogramm (z. B. Word oder Google Docs).

Materialien: Patientenstammdaten und Kontaktdaten, Ärztliche Verordnung oder Angaben zur Selbstzahlerleistung, Datenschutzhinweise / Einwilligungsformulare der Praxis.

Kein wirksames Ausfallhonorar geregelt: Pauschale „Strafgebühr“ ohne Hinweis auf das Recht, einen geringeren oder fehlenden Schaden nachzuweisen (§ 309 Nr. 5b BGB) macht die Klausel oft unwirksam.

Bestellpraxis nur halbherzig beschrieben: Es wird ein Ausfallhonorar verlangt, aber im Vertrag steht nicht klar, dass die Praxis als Bestellpraxis mit exklusiv reservierten Terminen arbeitet und dass § 615 BGB gilt.

Schwache Dokumentation: Terminvereinbarung, Zustimmung zur Ausfallregelung, Absagezeitpunkt und erfolgloser Neuvergabeversuch sind nicht in der Akte dokumentiert; im Streitfall scheitert dann der Anspruch.

Unklare oder fehlende wirtschaftliche Aufklärung: Zuzahlungen, Privat-/Selbstzahlerpreise, Nicht-Erstattung von Ausfallhonoraren und Honorarvereinbarung werden nicht transparent erklärt oder vertraglich verknüpft.

Lücken bei Aufklärung und Pflichten: Therapeutische Aufklärung (Risiken, Alternativen) und Pflichten des Patienten (Mithilfe, Infos über Veränderungen) sind nicht konkret genug festgehalten, was bei Haftungsfällen Probleme macht.

Ausfallhonorar immer schriftlich im Vertrag/Honorarvereinbarung mit Bestellpraxis, Absagefrist, Berechnungsgrundlage und ausdrücklichem Hinweis auf das Recht zum Nachweis eines geringeren Schadens regeln.

Im Vertrag klar schreiben, dass Termine exklusiv reserviert werden, § 615 BGB angewendet wird und Ausfallhonorar nur bei schuldhaft verspäteter Absage bzw. Nichterscheinen ohne Neuvergabe anfällt.

In der Praxis Doku-Pflichten fest verankern: Terminbuchung, Absagezeitpunkte, Neuvergabeversuche und Hinweis auf Bestellpraxis/Ausfallklausel konsequent in der Akte dokumentieren.

Wirtschaftliche Aufklärung standardisieren: Zuzahlung, Privat-/Selbstzahlerhonorare, Ausfallhonorar und Nicht-Erstattung durch Kassen im Behandlungsvertrag, in der Honorarvereinbarung und in Patienteninfos einheitlich beschreiben.

Aufklärungsinhalte (Art, Umfang, Risiken, Alternativen) und Patientenpflichten schriftlich und verständlich im Vertrag abbilden und in der Behandlung kurz dokumentieren, um Beweislastprobleme zu vermeiden.

Aus einer einmaligen Muster-Vorlage wird erst dann ein echtes Praxis-Werkzeug, wenn Regeln, Texte und Kommunikation zusammenpassen – genau dabei kann Sie Dumke Biz unterstützen.

​Gemeinsam entwickeln wir aus Ihrem Behandlungsvertrag, der Honorarvereinbarung und der Ausfallregelung ein stimmiges System, das rechtssicher ist, im Team leicht funktioniert und Diskussionen mit Patienten deutlich reduziert.

Lassen Sie uns kurz anschauen, wie Ihr Behandlungsvertrag, Ihre Honorarvereinbarung und Ihr Ausfallhonorar besser zusammenspielen können – hier kostenloses Kennenlerngespräch mit Dumke Biz unverbindlich reservieren:

Im folgenden FAQ-Bereich beantworten wir typische Fragen von Praxisinhaber:innen rund um Behandlungsvertrag, Honorarvereinbarung, Ausfallhonorar und die Nutzung der Muster-Vorlage in der Physiotherapie.

​Wenn Ihre Situation darüber hinausgeht oder Sie eine individuelle Einschätzung zu Ihren Verträgen wünschen, unterstützen wir Sie mit Dumke Biz gerne persönlich – von der Analyse bis zur fertigen Vertragslösung für Ihre Praxis.

Brauche ich in der Physiotherapie überhaupt einen schriftlichen Behandlungsvertrag?

Nein, der Vertrag entsteht schon durch Terminvereinbarung und Behandlung; ein schriftlicher Vertrag wird aber dringend empfohlen, um Rechte, Pflichten, Kosten und Ausfallhonorar klar und beweissicher zu regeln.

Was muss in einem Behandlungsvertrag mindestens geregelt sein?

Wichtig sind Einwilligung nach Aufklärung, wirtschaftliche Regelungen (Kosten, Zuzahlung, Selbstzahler), Termin- und Ausfallregeln, Pflichten beider Seiten, Dokumentation und Laufzeit/Kündigung.

Reicht meine Honorarvereinbarung oder brauche ich zusätzlich einen Behandlungsvertrag?

Die Honorarvereinbarung regelt primär Preise und Abrechnung, ersetzt aber keinen vollständigen Behandlungsvertrag mit Aufklärung, Pflichten und Ausfallklauseln – beides sollte sich sauber ergänzen.

Ab wann darf ich Ausfallhonorar verlangen?

Nur bei wirksamem Behandlungsvertrag mit Bestellpraxis-Regel, klarer Absagefrist, schriftlich vereinbarter Ausfallklausel und wenn der Termin nicht neu besetzt werden konnte.

Wie oft muss ich den Behandlungsvertrag neu unterschreiben lassen?

In der Praxis genügt meist eine einmalige Unterschrift, wenn im Vertrag steht, dass er für alle Erst- und Folgeverordnungen gilt und bei Änderungen (z. B. neue Preise) eine aktualisierte Honorarvereinbarung abgeschlossen wird.

Dieser Beitrag ist Teil der Bereiche Physiotherapie, Umsatz steigern, passend zu den Stichworten , , , , , , .

Für individuelle Informationen zu Ihrer Praxis beraten wir Sie gerne direkt.

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